Revisionssicherheit mit Softwarebescheinigung und GoBD-Verfahrensdokumentation

Für viele Softwareuser ist eine Softwarebescheinigung z.B. nach IDW PS 880 irreführend. Häufig wird angenommen, dass das Testat die Revisionssicherheit sichergestellt und die Verfahrensdokumentation nach GoBD ersetzt. Wir möchten hier die „Mythen“ aus der Welt schaffen. Doch zunächst gehen wir auf die Begrifflichkeiten ein, mit denen sich Unternehmen konfrontiert fühlen:
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Ab dem 1. Januar 2017 gelten die „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) vollumfänglich. Die Übergangsfrist endet zum 31. Dezember 2016. Nahezu jedes Unternehmen wickelt Geschäftsprozesse in digitaler Form ab. Das beginnt schon bei dem Erhalt einer Rechnung per E-Mail. Gerne wird hier [...]