Wann verjährt eine Rechnung?

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  • ✔ Seit der Schuldrechtsreform im Jahr 2002 beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre.
  • ✔ Sie endet am 31.12. eines Jahres.
  • ✔ Einzig ein gerichtliches Mahnverfahren bietet die Möglichkeit, die Verjährung zu hemmen.
  • ✔ Weist die Rechnung inhaltliche Fehler auf, ist sie von vorneherein gegenstandslos.

Der Dezember steht schon wieder vor der Tür & der Dezember ist eine Zeit, in der sich viele von uns lieber den Feierlichkeiten rund um Weihnachten und Neujahr widmen, als sich mit Papierkram zu beschäftigen. Dabei ist gerade der 31. Dezember ein sehr wichtiger Stichtag, den man nicht übersehen sollte. An diesem Tag verjähren viele Ansprüche des täglichen Lebens.

Offene Forderungen können verjähren. Dafür sorgt die Verjährungsfrist. Das bedeutet, dass Forderungen nicht ewig geltend gemacht werden können, sondern einer bestimmten Frist unterliegen, innerhalb derer bei ausstehender Zahlung noch Maßnahmen zur Geltendmachung der Forderung ergriffen werden können. Wann eine Verjährung eintritt und wie man sie umgehen kann, erfahren Sie in diesem Artikel.

Was bedeutet Verjährung?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bestimmt in den §§ 194 ff. die Verjährungsfristen für Zahlungsansprüche aus dem laufenden Geschäftsverkehr. Danach verjähren Forderungen aus ausgestellten Rechnungen nach drei Jahren, wobei die Frist mit dem Ende des Kalenderjahres beginnt. Das bedeutet, dass im Jahr 2019 ausgestellte Rechnungen am 31. Dezember 2022 ihre Gültigkeit verlieren. Nach diesem Datum haben die Schuldner das Recht, sich auf die Verjährung zu berufen und die Begleichung der Forderung zu verweigern.

Selbständige und Unternehmer sollten stets die Verjährungsfristen ihrer Rechnungen im Auge behalten und idealerweise ihre Rechnungen vor Erreichen des kritischen Datums ausstellen. Da die Frist jeweils zum Jahresende abläuft, ist es wichtig, vor dem 31. Dezember zu prüfen, ob noch offene Rechnungen aus den letzten drei Jahren bestehen und ob diese korrekt ausgestellt wurden.

Entscheidend ist dabei das Ausstellungsdatum der Rechnung und nicht der Zeitpunkt, an dem die Rechnung beim Empfänger eingeht. Die Ausstellung der Rechnung allein reicht jedoch nicht aus. Es muss auch sichergestellt sein, dass dadurch eine rechtsgültige Forderung entsteht. Darüber hinaus darf die Rechnung keine formalen oder inhaltlichen Fehler enthalten. Es empfiehlt sich daher, jede Rechnung sorgfältig zu prüfen, bevor sie an den Schuldner versandt wird.

Wie kann man seine Rechnungen auf Verjährung prüfen? 

Im Einzelfall ist zu klären, ob und welche Verjährungsfristen anwendbar sind. Dabei ist eine schrittweise Prüfung nach folgendem Schema zweckmäßig:

Schritt 1: Prüfung auf besondere Verjährungsfristen – Zunächst ist zu prüfen, ob besondere Verjährungsfristen, z.B. für Änderungen von Grundstücksrechten, einschlägig sind. Dies wäre eine Abweichung von der Regelverjährung.

Schritt 2: Ermittlung von Hemmungstatbeständen – Hemmungstatbestände sind z.B. laufende Verhandlungen (nach § 203 BGB), gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen (nach § 204 BGB) oder Fälle höherer Gewalt (nach § 206 BGB).

Schritt 3: Prüfung des Neubeginns der Verjährung – Ein Neubeginn der Verjährung kann durch bestimmte Ereignisse ausgelöst werden, z.B. durch gerichtliche Maßnahmen, behördliche Vollstreckungsmaßnahmen oder Anerkenntnisse des Schuldners, z.B. durch Zinszahlungen.

Schritt 4: Prüfung von Sonderregelungen – Soweit keine Sonderregelungen greifen, gilt die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB.

Welche Folgen hat die Rechnung Verjährung für Unternehmen?

Für Unternehmer stellt die Verjährung offener Rechnungen ein erhebliches finanzielles Risiko dar. Zum einen bleiben erbrachte Leistungen oder Waren unbezahlt, zum anderen können zusätzliche Verwaltungskosten entstehen. Hinzu kommt das Risiko von Folgekosten durch mögliche Rechtsstreitigkeiten. Gerade für kleine Unternehmen oder Existenzgründer kann dies schwerwiegende Folgen haben.

Was kann man gegen die Verjährung tun? 

Nach § 214 Abs. 1 BGB kann ein Schuldner die Zahlung verweigern, sobald die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Für Sie als Gläubiger ist es daher wichtig, die Verjährung Ihrer Forderungen zu verhindern.

Um der Verjährung Ihrer Forderungen entgegenzuwirken, können Sie Maßnahmen ergreifen, die die Verjährungsfrist verlängern. Dazu gehört das Versenden von Mahnungen, wenn Ihre Schuldner die Rechnungen nicht von sich aus begleichen. Beachten Sie jedoch, dass eine Mahnung allein die Verjährungsfrist nicht beeinflusst.

Die Verjährung kann nur durch eine Klage, ein Mahnverfahren oder ein schriftliches Schuldanerkenntnis des Schuldners gehemmt werden. Ein einfacher Mahnbescheid kann die Verjährung nur für maximal sechs Monate hemmen (gemäß § 203 ff. BGB).

Zahlt der Kunde einen Teil der offenen Forderung, beginnt die Verjährungsfrist für den Restbetrag neu zu laufen. So kann es passieren, dass die Verjährungsfrist insgesamt länger als drei Jahre dauert.

Zu beachten ist, dass ein Zahlungsanspruch nicht automatisch erlischt, nur weil die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Der Schuldner muss sich aktiv auf die Einrede der Verjährung nach § 214 Abs. 1 BGB berufen, damit die Zahlungspflicht erlischt.

Wie verlängert man die Verjährungsfrist von Rechnungen?

Wenn eine Rechnung unbezahlt bleibt, ist der erste Schritt, eine Mahnung zu erstellen und an den Schuldner zu senden. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass eine von Ihrem Unternehmen verschickte Mahnung keinen Einfluss auf die Verjährungsfrist der Rechnung hat. Auch die Einleitung von Inkassomaßnahmen ändert die Verjährungsfrist nicht. Um zu verhindern, dass Ihre Forderung verjährt, müssen Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Wird ein solches Verfahren eingeleitet, verlängert sich die Verjährungsfrist auf 30 Jahre. Dadurch erhöhen sich Ihre Chancen, dass Ihre Ansprüche durchgesetzt werden, erheblich.

Wie kann man mit Verjährungsfristen bei Rechnungen am besten umgehen?

  • ✔ Bei der Rechnungsstellung sind die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 14 UStG zu beachten. Es ist ratsam, Dienstleistungen und Produkte unmittelbar nach ihrer Erbringung oder Vereinbarung in Rechnung zu stellen.
  • ✔ Die Zahlungsbedingungen auf der Rechnung sollten klar und eindeutig sein, wobei ein konkretes Fälligkeitsdatum hilfreich ist. 
  • ✔ Überprüfen Sie regelmäßig, insbesondere zu Beginn eines neuen Jahres, ob Rechnungen nicht bald fällig werden. 
  • ✔ Um die Zahlungsmoral der Kunden zu verbessern, sollte konsequent und rechtzeitig gemahnt werden. Es ist wichtig, dass sich eine entschlossene Person um das Mahnwesen kümmert und keine Ausreden akzeptiert. 
  • ✔ Es gibt keine feste Regel, wie oft ein Schuldner gemahnt werden muss, und manchmal kann es sinnvoll sein, den Kunden persönlich zu kontaktieren, um Verärgerung zu vermeiden. 
  • ✔ Sind offene Forderungen uneinbringlich, kann ein bilanzierender Unternehmer, der der Sollbesteuerung unterliegt, die bereits an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer berichtigen oder zurückfordern.

Fazit

Damit Sie sich in Zukunft nicht mit dem Thema Rechnungen den Kopf zerbrechen müssen, kann man digitale Rechnungsverarbeitung setzen. Diese Systeme führen intelligent eine Prüfung gemäß § 14 UStG durch, um sicherzustellen, dass alle Rechnungen formal korrekt und vollständig sind.

Häufige Fragen

Es gibt Höchstfristen, die alle Ansprüche endgültig beenden und im BGB festgelegt sind.

Diese hängen von der Art des Anspruchs ab:

  • ✔ Schadensersatzansprüche bei Verletzung von Körper, Gesundheit und Freiheit – 30 Jahre
  • ✔ Schadensersatzansprüche in anderen Fällen, z.B. bei Kapitalanlagen – 10 Jahre sonstige Ansprüche, z.B. auf Rückzahlung oder Rückgewähr – 10 Jahre
  • ✔ Spätestens nach 10 Jahren verjährt also der Anspruch auf offene Forderungen. Unabhängig davon, wann die eigentliche Verjährungsfrist begonnen hat.

Bei einem Geschäft aus dem Jahr 2023 verjähren die Ansprüche also spätestens im Jahr 2033.

Auch bei den Höchstfristen gilt als Stichtag der Tag, an dem das entsprechende Geschäft abgeschlossen wurde. Kaufen Sie beispielsweise die Schreibtische am 12. Januar 2023, so läuft die Höchstfrist bis zum 12. Januar 2033.

Das europäische Recht kann den Höchstfristen teilweise entgegenstehen. So kann es vorkommen, dass sich die Höchstfrist verlängert.

Dies ist im Einzelfall dann der Fall, wenn bestimmte Klauseln eine Verjährung aushebeln können. Außerdem gilt die Höchstfrist nicht, wenn die Vertragsdauer über diese Frist hinausgeht.

Darüber hinaus gibt es im BGB noch besondere Verjährungsfristen für bestimmte Sachverhalte.

Es gibt gesetzlich vorgeschriebene Angaben, die jede gültige Rechnung enthalten muss, damit die Forderung durchsetzbar ist und vom Finanzamt anerkannt wird. Diese sind gemäß § 14 UStG

  • ✔ Vollständiger Name, Adresse des Rechnungsstellers und des Rechnungsempfängers
  • ✔ Steuernummer, Umsatzsteuer-ID
  • ✔ Einmalige, fortlaufende Rechnungsnummer 
  • ✔ Ausstellungsdatum
  • ✔ Dienstleistungszeitraum und Art der erbrachten Leistungen
  • ✔ Die geforderten Beträge zzgl. gesondert angegebener anzuwendender Steuersätze 

Sind die Angaben unvollständig oder gar falsch, kann der Schuldner die Zahlung verweigern. Außerdem kann es später zu Schwierigkeiten mit dem Finanzamt kommen.

Die Verjährungsfrist kann unter bestimmten Umständen verändert werden. Eine Verlängerung ist beispielsweise durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner möglich. Eine Verkürzung kann in speziellen Branchen oder durch spezielle gesetzliche Vorschriften gegeben sein.

Die Verjährung kann durch verschiedene Maßnahmen gehemmt oder unterbrochen werden, z.B. durch die Erhebung einer Klage, die Zustellung eines Mahnbescheids oder die Anerkennung der Schuld durch den Schuldner. Dies führt dazu, dass die Verjährungsfrist neu zu laufen beginnt oder für die Dauer der Hemmung pausiert wird.

Unternehmen sollten ein effektives Forderungsmanagement betreiben, regelmäßig ihre offenen Posten überprüfen und gegebenenfalls rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist Mahnverfahren einleiten oder die Forderung gerichtlich geltend machen.

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