DSGVO - Bestätigung

Bestätigen Sie den AVV, damit unsere Geschäftsbeziehung DSGVO-konform ist.

Vertrag zur Auftragsverarbeitung bestätigen

Sie erhalten eine E-Mail der Bestätigung des AVV zur Ablage in Ihren Unterlagen an die angegebene Firmen-E-Mail-Adresse. Mit dieser E-Mail ist die Schriftform der vertraglichen Vereinbarungen laut Art. 28 Abs. 9 DSGVO gewahrt.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.